Was ist ein BürgerBus?

Bürger fahren für Bürger
Bürger fahren für Bürger

Ein BürgerBus ist ein Kleinbus mit max. 8 Fahrgastsitzplätzen. Er kann mit einem normalen Pkw-Führerschein und einer Personenbeförderungserlaubnis gefahren werden. Ein BürgerBus verkehrt auf Konzession eines Verkehrsunternehmens als sogenannter Linienverkehr nach §42 PBefG. Er bedient eine feste Fahrstrecke nach einem festen Fahrplan und wird von ehrenamtlich tätigen Bürgern organisiert.

 

Ein BürgerBus soll das ÖPNV-Angebot in der Region ergänzen, nicht ersetzen!


Wer betreibt und unterhält einen BürgerBus?

Die BürgerBusvereine arbeiten selbständig und erledigen alle Aufgaben, die zum Betrieb eines BürgerBusses gehören, durch ihre ehrenamtlichen Mitglieder. Sie benötigen jedoch einen Konzessionär (Verkehrsunternehmen) als Partner. Immer mehr Verkehrsunternehmen (derzeit rund 40 kommunale oder private Unternehmen) erkennen die Möglichkeiten die ein BürgerBus bietet.

 

Unterhalten werden BürgerBusse durch Förderungen, Zuschüsse, Sponsoren, Werbepartner und Fahrgeldeinnahmen, die sich jedoch in Ausprägung und Anteil je nach Region unterscheiden können.

Allen gemein ist, dass BürgerBusfahrzeuge im Land Niedersachsen über die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) gefördert werden. In verschiedenen Verkehrsverbünden werden Einmalzuschüsse gezahlt, wie z.B. im Bereich des Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen durch den ZVBN.


Und so funktioniert ein BürgerBus

Klicken sie auf das Bild unten und der Film startet. Oder nutzen Sie für die Vollbildansicht den folgenden Direktlink:


Leitsätze zur Definition des Begriffs BürgerBus im Land Niedersachsen:

- BürgerBusse sind Teil des ÖPNV und sollen diesen nicht ersetzen, sondern ergänzen.

- BürgerBusse verkehren im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes.

- BürgerBusse sind kein Taxiersatz.

- BürgerBusse fahren nach einem festen, möglichst vertakteten, Fahrplan. Anruffahrten sind nur in einem kleinen Umfang möglich.

- BürgerBusse werden von einem Verein ehrenamtlich betrieben und von den Vereinsmitgliedern ehrenamtlich gefahren.

- BürgerBusse setzen 8-Sitzer Kleinbusse ein, die möglichst barrierefrei ausgestattet und mit einem herkömmlichen Pkw-Führerschein zu fahren sind.

- BürgerBusvereine schließen in aller Regel Kooperationsverträge mit einem Verkehrsunternehmen.

- BürgerBusvereine haben keine Gewinnabsicht und

- BürgerBusvereine bieten Ihre ehrenamtlichen Leistungen nur dann an, wenn diese finanziell von der Gemeinde oder der Stadt oder dem Landkreis und vom Land unterstützt werden. 

Wir sehen es als unzulässige Begriffsaneignung an, wenn Projekte diese Bezeichnung verwenden, obwohl sie die Anforderungen dieser Leitsätze nicht erfüllen.